TTIP: Regulatorische Kooperation muss einen Mehrwert für Verbraucher haben

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Laut einem US-Diplomat gibt es im Kongress in Washington "viel Unterstützung" für TTIP [Foto: Arno Burgi/dpa (Archiv)]

Die Europäische Kommission hat Ende Juli im Rahmen der letzten TTIP-Verhandlungsrunde neue Vorschläge zu den Institutionen der regulatorischen Kooperation gemacht. Aus Verbrauchersicht sind diese zu komplex und aufwändig um einen Mehrwert zu bieten.

Eine freiwillige regulatorische Kooperation kann Vorteile für Verbraucher haben

Ein wichtiger Baustein in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA zum Handelsabkommen TTIP ist die Kooperation zwischen Regulierungsbehörden. Erklärtes Ziel ist es, hierdurch das Abkommen langfristig weiterzuentwickeln und durch eine frühzeitige Kooperation Handelshemmnisse gar nicht erst entstehen lassen. Eine solche Herangehensweise ist nicht per se schlecht. Wenn beispielsweise erreicht würde, dass sich die technischen Standards der Elektromobilität ähneln und Verbraucher nicht, wie noch vor einigen Jahren, mit jedem neu gekauften Handy einen anderen Stecker nutzen müssen, ist das positiv für Verbraucher. Darüber hinaus ermöglicht eine solche Kooperation, zeitnah über Gefahren zu informieren, die beispielsweise von neuartigen Stoffen ausgehen. Verbraucher dies- und jenseits des Atlantiks können so besser geschützt werden.

Risiken werden in der EU und den USA jedoch unterschiedliche gesellschaftliche Bedeutungen beigemessen. Aus diesen Gründen ist der Rohmilchkäse in den USA verboten, während die EU – anders als die USA – die Chlorbehandlung von Hühnchen und anderem Fleisch verbietet. Diese unterschiedlichen Bewertungen von Risiken spiegeln unterschiedliche gesellschaftliche Präferenzen wider. Sie dürfen nicht aufgeweicht werden.

Deswegen darf eine Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden nur ein ergebnisoffener, freiwilliger Austausch sein – frei nach dem Motto: Wenn sich ein Regulierungsweg in einem Land bewährt, wird er sich langfristig auch im Partnerland durchsetzen können. Die Einführung gemeinsamer Risikobewertungen, wie sie Teile der Industrie fordern, ist genau vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Risikowahrnehmung in der deutschen und amerikanischen Bevölkerung sowie der unterschiedlichen Regulierungssysteme kein gangbarer Weg.

Jüngste Vorschläge der EU-Kommission verkomplizieren die Lage

Die freiwillige Ausgestaltung der regulatorischen Kooperation ist jedoch nur ein Aspekt eines verbraucherfreundlichen Handelsabkommens. Auch Form und Funktion der Gremien und Ausschüsse, die letztlich eine solche Kooperation steuern und vorantreiben, müssen von Interesse sein. Hierzu hat die EU-Kommission im Rahmen der letzten TTIP-Verhandlungsrunde neue Vorschläge auf den Tisch gelegt. Im Rahmen des Kapitelentwurfs zu „Institutionellen, allgemeinen und finalen Bestimmungen“ wird die institutionelle Struktur skizziert, die aus Sicht der EU-Kommission künftig die Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden in der EU und den USA steuern soll.

Der Entwurf schlägt drei verschiedene Ausschüsse vor, die den Fortgang des TTIP-Abkommens begleiten sollen: Neben dem „Joint Committee, das als politischer Motor fungieren wird, soll ein „Transatlantic Regulators Forum“ zur Unterstützung der technischen Zusammenarbeit eingesetzt werden. Außerdem soll es spezialisierte Arbeitsgruppen in den einzelnen Bereichen des Abkommens geben.

Es ist zu hinterfragen, inwieweit eine solche komplexe institutionelle Struktur notwendig ist, damit Regierungsbehörden so miteinander kooperieren, wie es sich die EU-Kommission vorstellt.

Komplexe Strukturen und hohe Kosten

Zunächst wird eine solche detaillierte Struktur zweifellos Kosten und administrativen Mehraufwand verursachen – sowohl in der EU-Verwaltung, als auch in den Mitgliedsstaaten.

Weiterhin geht aus den EU-Vorschlägen zu den Institutionen der regulatorischen Kooperation nicht hervor, wer in diesen Gremien arbeiten soll. Grundsätzlich sollten aus Verbraucherperspektive nicht nur Handelsexperten vertreten sein, sondern auch die Fachexperten aus den entsprechenden Behörden und Ministerien eingebunden werden. Die Beteiligung von Lebensmittel- oder Verbraucherfachleuten ist wichtig, um nicht nur Handelshemmnisse, sondern auch die breiteren politischen Auswirkungen jenseits der Handelspolitik zu thematisieren.

Ebenfalls unklar ist bislang, wie die einzelnen Ausschüsse zueinander stehen. So sieht der Entwurf beispielsweise vor, dass sich eine Verhandlungspartei direkt mit einem Anliegen an das Joint Committee wenden kann – ohne zuvor die technischen Ausschüsse konsultieren zu müssen. So könnten Streitigkeiten im Bereich des Lebensmittelmarktes – wo EU und USA in der Vergangenheit bereits oft auf Ebene der WTO gestritten haben – nicht zunächst durch das für Lebensmittelfragen zuständige SPS Committe diskutiert werden, sondern würden direkt an die Handelsminister im Joint Committee verwiesen. Dies sollte vermieden werden, da eine Entscheidung ansonsten größtenteils auf Grundlage einer reinen Handelsperspektive getroffen werden würde.

Mehrwert für Verbraucher?

Letztlich bleibt bei diesen Vorschlägen die Frage, welchen Mehrwert sie tatsächlich für eine gemeinwohlorientierte Politik im Sinne des Verbrauchers haben können. Die neuesten Vorschläge der EU-Kommission schaffen komplexe Strukturen, die den europäischen Regulierungsprozess faktisch einengen werden. Eine Vielzahl von Notifizierungen und Kommentierungsmöglichkeiten sowohl der Regierungen als auch „interessierter Kreise“ sowie die Analyse der Auswirkungen auf den transatlantischen Handel ziehen jeden neuen Gesetzentwurf in die Länge. Es bestünde die Gefahr, dass neue, potentiell umstrittene Regulierung gar nicht mehr eingebracht wird. Die nun vorgeschlagenen Institutionen, die diesen Prozess „managen“ sollen, tragen insgesamt zu einer noch größeren Komplexität bei.

Doch eine solch aufgeblähte Struktur muss nicht sein. Ein einfacher Ausweg wäre, das EU-Kanada-Abkommen CETA als Vorbild zu nehmen: Auch hier wurde eine regulatorische Kooperation festgeschrieben, allerdings freiwillig, mit einem klaren Mandat und schlanken Institutionen. Wenn ein Partner mit seinem Gegenüber bestimmte Fragestellungen nicht erörtern will, dann muss er es auch nicht.

Linn Selle ist Referentin im Team Recht und Handel des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.

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