Agrarminister Schmidt und Umweltministerin Hendricks müssen jetzt die EU-Kommission in Sachen Hormongifte stoppen. Die EU-Kommission darf unser zentrales europäisches Schutzprinzip nicht den Interessen der Chemieindustrie opfern.
Genau das aber macht sie mit den geplanten Ausnahmen beim Einsatz hochgefährlicher, hormonell wirksamer Pestizidwirkstoffe, auch endokrine Disruptoren oder Hormongifte genannt.
Das jetzt bekannt gewordene Protokoll übertrifft schlimmste Befürchtungen im Hinblick auf die Freihandelsabkommen Ceta und TTIP: Die EU-Kommission selbst hat hinter verschlossenen Türen ihre Abweichung von Vorsorgeprinzip und Gefahrenansatz als Entgegenkommen an das System der Handelspartner erklärt. Damit ist klar: CETA und TTIP gefährden sogar schon dann unsere Gesundheit, wenn sie noch gar nicht abgeschlossen oder ratifiziert sind, weil die EU-Kommission in vorauseilendem Gehorsam unsere etablierten Vorsorgestandards kassiert.
Der EU-Kriterienentwurf für Hormongifte widerspricht dem Vorsorge- und dem Verursacherprinzip. Trotzdem sollen die Mitgliedstaaten jetzt schon am 21. Dezember diese untauglichen Kriterien beschließen, entgegen massiver Kritik von Wissenschaftlern, Umwelt- und Verbraucherverbänden und mehreren Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Schweden. Dazu darf es nicht kommen!
Wo nach bisherigem EU-Recht ein Kontakt mit der Umwelt weitestgehend ausgeschlossen sein muss („vernachlässigbare Exposition“), will die Kommission bei einer positiven Risikobewertung („vernachlässigbares Risiko“) die Ausbringung von endokrinen Disruptoren erlauben.
Die von der Kommission geplanten extrem hohen Beweislasthürden für die Identifizierung dieser Stoffe werden nach Einschätzung wissenschaftlicher Experten dazu führen, dass nur sehr wenige Substanzen überhaupt aus dem Verkehr gezogen werden. So wird nicht nur Nachweis einer schädlichen Wirkung, sondern auch der Beleg für den zugrundliegenden Wirkmechanismus verlangt, obwohl der, wenn überhaupt, nur extrem schwierig und langwierig zu erbringen ist. So existieren sehr oft noch gar keine geeigneten Testmethoden für die Ermittlung des endokrinen Wirkmechanismus. Damit wird das EU-Vorsorgeprinzip, bei ausreichenden Hinweisen auf die Gefährdung von Mensch und Umwelt einzugreifen, auch über diese Vorgabe außer Kraft gesetzt.
Die Bundesregierung ist bisher untätig geblieben und verweigert wiederholt eine Stellungnahme zum Kriterienentwurf der EU-Kommission, wie sie uns auf mehreren Anfragen mitteilte. Anders als andere EU-Staaten, die bereits frühzeitig deutliche Kritik am Vorschlag der EU-Kommission geäußert haben, welcher in den Grundzügen bereits seit Mitte Juni 2016 vorliegt.
Am Fall der Hormongifte zeigt sich erneut: Die EU betreibt für TTIP und CETA im vorauseilenden Gehorsam eine Absenkung des EU-Schutzniveaus. Diese Abkommen stellen eine Gefahr für Umwelt- und Verbraucherinteressen da und müssen in ihrer jetzigen Form gestoppt werden.
Harald Ebner ist Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen Bundestagsfraktion