Gelbe Felder statt brennende Wälder

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Biokraftstoffe aus Raps, Getreide und Zuckerrüben tragen nicht nur heute, sondern auch in Zukunft wesentlich dazu bei, den Import von Soja zu minimieren.

Mehr Transparenz, Optionen zum Versorgerwechsel und Erneuerbarer Strom von Selbsterzeugern: Mit dem so genannten „Winterpaket“ hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die förderpolitischen Rahmenbedingungen für den Zeitraum 2020 bis 2030 vorgelegt.

Kurz gesagt, von dem Winterpaket der EU-Kommission sind alle erneuerbaren Energien in einem Maße betroffen, die nicht nur die Produzenten beziehungsweise Anbieter, sondern besonders die Verbraucher, also den „Kunden“ einbeziehen. In der Kommissionskommunikation stehen daher nicht die Biokraftstoffe, sondern Verbraucherfragen im Vordergrund. Hier geht es um mehr Transparenz, Optionen zum Versorgerwechsel, Erneuerbaren Strom selbst erzeugen und verbrauchen und so weiter.

Der in Deutschland geprägte Begriff der „Energiearmut“ infolge der Diskussion über die jährlich hierzulande anfallende Förderung von erneuerbarem Strom von mehr als 20 Mrd. Euro, findet sich auch in der Faktenübersicht der EU-Kommission wieder. Unter dem Titel ein „Faires Angebot für die Verbraucher“ werden die Vorteile der sich abzeichnenden Energieunion aufgezeigt und unterstrichen, dass der technologische Effizienzgewinn durch eine verstärkte Vernetzung auf EU-Ebene sich auch in den Strompreisen zu Gunsten der Verbraucher widerspiegeln soll und muss.

Winter-Paket: EU-Kommission verteidigt neue Maßnahmen und Ziele

EU-Kommission verteidigt ihr 30-Prozent-Ziel bei der Energieeffizienz, das von vielen Europaabgeordneten und Aktivisten als zu lasch kritisiert wurde. EURACTIV Brüssel berichtet.

In dem Gesamtpaket spielen aber auch Biokraftstoffe als Beitrag für die Dekarbonisierung des Verkehrs eine besondere Rolle, wenngleich nicht so prominent von der Kommission in den Mittelpunkt gestellt. Im Gegensatz zur Stromabrechnung kann man dem Tankstellenbeleg nicht entnehmen, wie hoch der Preisanteil der Biokraftstoffe an der Rechnung und vor allem die Treibhausgaseffizienz im Vergleich zur fossilen Hauptkomponente sind.

Die EU-Kommission hat ihre Ankündigung vom Juli über einen treibhausgasarmen Verkehr, nicht so wie von vielen in der Biokraftstoffbranche befürchtet, wahr gemacht. Der Vorschlag sieht eine schrittweise Reduzierung der Kappungsgrenze gemäß der geltenden „iLUC-Richtlinie“ von sieben Prozent in 2021 auf 3,8 Prozent in 2030 vor. Gleichzeitig soll der Anteil Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen in diesem Zeitraum von 1,5 Prozent auf 6,8 Prozent steigen. Wurde damit das Schlimmste verhindert?

Europäische und nationale Fachverbände der Biokraftstoffbranche, aber auch der Landwirtschaft wie der DBV und die Ufop, hatten sich im Vorfeld mit dem Ziel Investitionsschutz bei bestehenden Anlagen massiv für die Beibehaltung der Kappungsgrenze in Höhe von sieben Prozent ausgesprochen. Außerdem, wer komme denn sonst für Investitionen in die 2. Generation in Frage, so die Verbände. Der Biokraftstoffhersteller Verbio macht es hierzulande vor und hat angekündigt, in zwei weitere Anlagen zur Gewinnung von Biogas zur Kraftstoffnutzung zu investieren.

„Weg von fossilen Kraftstoffen“

Auch wenn der Sinkflug bei der ersten Generation zunächst langsam einsetzt und grundsätzlich das Nachfragepotenzial bestimmt, müssen längerfristig gesehen alle auf die Gesamtnachfrage nach Kraftstoffen sich auswirkenden Maßnahmen berücksichtigt werden. Die grundsätzliche Klimaschutzzielausrichtung heißt „weg von fossilen Kraftstoffen“. Die Elektrifizierung im PKW-Bereich wird getrieben durch verschärfte Anforderungen an den maximalen CO2-Wert je km. Dieser wird ab 2010 auf 95 g CO2/km und schließlich weiter gesenkt werden. Bei der weiteren Markteinführung von Plug-in-Hybriden ist offen, wer den Kostenwettbewerb gewinnt – der Otto- oder Dieselmotor?

Wie geht es weiter? Auch in Brüssel gilt das so genannte „Strucksche Gesetz“. Die Kappungsgrenze gehört zur „Verhandlungsmasse“, zumal bei der aktuellen Kappungsgrenze von sieben Prozent Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei schon klar gemacht hatten, hier ist die Untergrenze erreicht. Die Mitgliedsstaaten sind ja schon mit Blick auf die „iLUC-Diskussion“ ermächtigt worden, national eine niedrigere Kappungsgrenze festzulegen. Hier besteht also kein Regelungs- sondern konkreter umweltpolitischer Handlungsbedarf.

Europas Unternehmen: Dem EU-Winterpaket mangelt es an Weitsicht

Die EU-Kommission hat ihr langerwartetes „Winterpaket“ für die Energiepolitik veröffentlicht. Europäische Unternehmen fordern verbindliche nationale Ziele für erneuerbare Energien. EURACTIV Frankreich berichtet.

Die EU-Kommission und der Umweltministerrat „verstecken“ sich geradezu bei dem Thema „indirekte Landnutzungsänderungen“ im Zusammenhang mit der von Umweltorganisationen öffentlich forcierten iLUC-Debatte. Die jährlichen „Mahnfeuer“ der Brandrodungen in Indonesien sollten endlich Anlass genug sein, hier konkret zu handeln – mit Kappungsgrenzen oder „iLUC-Faktoren“ wird kein Hektar Urwald gerettet.

Die Alternative heißt klar: Importverbot von Biokraftstoffen aus Palmöl zur Quotenanrechnung in der EU! Mit der Richtlinienreform muss die Definition für die erste Generation geändert werden: Ab 2020 dürfen nur noch Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse in der EU angerechnet werden, wenn bei deren Herstellung zugleich hochwertige Eiweißfuttermittel anfallen.

Biokraftstoffe aus Raps, Getreide und Zuckerrüben tragen dann nicht nur heute, sondern auch in Zukunft wesentlich dazu bei, den Import von Soja zu minimieren. 2015 wurde in Deutschland erstmals mehr Raps- als Sojaschrot verfüttert. Damit das so bleibt, darf Rapsöl der Zugang in den Biokraftstoffmarkt nicht versperrt werden.

Dieter Bockey ist Referent bei der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (Ufop).

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