Die EU-Kommission schlägt zur Regulierung des Kartenzahlungsmarktes EU-weit einheitliche Obergrenzen für Interbankenentgelte vor. Nach Ansicht des Centrums für Europäische Politik (CEP) erschwert dies den Markteintritt neuer Kartensysteme.
Mit dem Vorschlag für eine 2. Zahlungsdiensterichtlinie (ZDR 2) will die Kommission den europäischen Zahlungsmarkt voranbringen und die Transparenz, Sicherheit und Innovation bei Zahlungen fördern. Gleichzeitig will sie mit der MIF-Verordnung die Höhe von Interbankenentgelten für Kartenzahlungen beschränken und wettbewerbsschädigende Geschäftsregeln und -praktiken unterbinden.
Das CEP meint:
Zur Zahlungsdiensterichtlinie: Die Einbeziehung „dritter Zahlungsdienstleister“ in den Anwendungsbereich klärt deren Verantwortlichkeiten und Haftung. Eine Bank sollte dritten Zahlungsdienstleistern nur Zugang gewähren müssen, wenn sie über eine unangreifbare Marktmacht auf dem Endkundenmarkt verfügt. Die neuen Regeln zu „begrenzten Netzen“ und zu „digitalen Zahlungsvorgängen“ schaffen Anreize für Regulierungsarbitrage und verzerren den Wettbewerb. Dass Mitgliedstaaten die Entgelterhebung bei der Nutzung von Zahlungsinstrumenten nicht länger untersagen können, erleichtert den grenzüberschreitenden Handel.
Zur MIF-Verordnung: Gesetzliche Obergrenzen können den Markteintritt neuer Kartensysteme erschweren. Sie lassen sich allenfalls bei unangreifbarer Marktmacht rechtfertigen und sollten von den Wettbewerbsbehörden – und nicht vom Gesetzgeber – auferlegt werden. Gleiches gilt für ein Verbot der „Honour All Cards“-Regel und die Vorgabe zur vollständigen Unabhängigkeit der Prozessoren von den Kartensystemen. Eine gesetzliche organisatorische Trennung von Kartensystem und Prozessoren verstößt gegen die unternehmerische Freiheit der Kartensysteme.
Zu den vollständigen CEP-Analysen geht es hier:
cepAnalyse: Zahlungsdienste (24. März 2014)
cepAnalyse: Regulierung des Kartenzahlungsmarktes (24. März 2014)