Netzagentur sperrt 2016 fast eine Million Produkte von Internetanbietern

Auch viele Smartphones, die Musik per Funk an einen Radio senden, sind, waren von der Sperrung betroffen.

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr fast eine Million Produkte von Internetanbietern aus dem Verkehr gezogen, weil sie Funkstörungen verursachen können.

Im Jahr 2016 wurden rund 986.000 Produkte von 537 Anbietern gesperrt, wie die Behörde am Montag in Bonn mitteilte. Sie dürfen demnach wegen möglicher Funkstörungen in der EU nicht vertrieben oder betrieben werden.

Ein steigender Anteil der Produkte stamme aus China, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Oft entsprächen sogenannte FM-Transmitter, die zum Beispiel Musik vom Smartphones per UKW-Funk zu einem Radio übertrügen, nicht den Anforderungen. Er empfahl Verbrauchern, beim Kauf auf das CE-Kennzeichen zu achten.

Bundesnetzagentur verbessert EMF-Datenbank

Die Bundesnetzagentur verbesserte ihre Datenbank für Elektromagnetische Felder (EMF). Die Auswirkungen der Funk- und Sendeanlagen sollen dadurch transparenter werden. 15 Millionen Zugriffe seit Inbetriebnahme der Datenbank belegen das hohe Interesse in Deutschland.

Unter den 986.000 Produkten, deren Vertrieb über das Internet gesperrt wurde, befanden sich laut Netzagentur 744.000 FM-Transmitter. Die Geräte nutzen demnach zum Beispiel unzulässig hohe Sendeleistungen oder falsche Frequenzen. Es komme auch immer wieder vor, dass von Geräten Stromschlaggefahr ausgehe.

Zudem waren 201.000 Funkkopfhörer betroffen, weil sie sicherheitsrelevante Funkfrequenzen nutzen. Gesperrt wurden auch 21.000 Drohnen wegen „erheblicher administrativer Mängel“. Kleinere Anteile entfielen auf Handfunkgeräte, Funksteckdosen oder Ultraschallgeräte.

Zweiter blauer Brief aus Brüssel für Bundesnetzagentur

Die EU-Kommission fordert die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf, die deutschen Zustellungsentgelte nun auch für Festnetze noch weiter zu senken. Mit seinen bisherigen Regelungen würde Deutschland gegen europaweit praktiziertes Recht verstoßen. Die BNetzA hält dagegen ihr System für sinnvoller. Sie hat nun drei Monate, um Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten zu überzeugen.

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