Der Bundestag hat über ein Gesetz abgestimmt, das Schwerkranken den Zugang zu Cannabis erleichtern soll. Damit können sich Patienten erstmals die Kosten für medizinisches Marihuana von den Krankenkassen erstatten lassen.
Am heutigen Donnerstag hat das Parlament über eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes votiert, um die Abgabe von Cannabis-Arzneien zu therapeutischen Zwecken zu vereinfachen. Künftig sollen schwerkranke Patienten, die an multipler Sklerose oder spastischen Lähmungen leiden, leichter an medizinisches Gras kommen. Auch sollen die Patienten die Arzneikosten von den Krankenkassen bezahlt bekommen.
Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nennt das Gesetz einen „weiteren Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung“. Zu einer besseren Versorgung gehöre laut dem Minister auch, dass die Kosten für medizinisches Cannabis von den Krankenkassen übernommen würden. Zudem soll Gröhe zufolge die Abgabe wissenschaftlich begleitet werden, damit der medizinische Nutzen der Cannabis-Arzneien „genau erfasst“ werde.
Cannabis ist als Arzneimittel bereits seit 2011 in Deutschland erlaubt. Bisher kamen jedoch nur wenige Patienten in den Genuss einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auch konnten zeitweise nicht einmal jene Patienten, die über eine Ausnahmegenehmigung verfügten, mit der verschriebenen Menge versorgt werden, da laut Bundesregierung „Lieferengpässe“ bestünden und der Anbau weiterhin illegal ist.
Laut Angaben des BfArM verfügen insgesamt 1020 Patienten in Deutschland über eine Genehmigung (Stand Januar 2017) und dürfen Cannabis zu therapeutischen Zwecken konsumieren.
Wo kiffen EU-Bürger legal?
In Deutschland ist nur der Konsum von Marihuana (auch nicht-medizinischem) erlaubt, der Besitz hingegen ist strafbar. Bei geringen Mengen, die von Bundesland zu Bundesland variieren, werden die Ermittlungsverfahren jedoch eingestellt. In Berlin beispielsweise gilt eine Toleranzgrenze von 15 Gramm für den Eigenbedarf, allerdings nicht an Bahnhöfen oder in der Nähe von Schulen.
Wer aus reinem Genuss die grünen Blüten raucht, macht sich in jedem europäischen Land strafbar – jedoch mit unterschiedlichen Konsequenzen: Während in Slowenien und in der Schweiz bei geringen Menschen die Exekutive nur einen Strafzoll verhängt (zwischen 40 und 200 Euro), können in Österreich schon Gelegenheitskiffer für sechs Monate ins Gefängnis wandern. In Spanien wiederum werten die Behörden bis zu 40 Gramm noch als Eigenbedarf, der nicht weiter verfolgt wird. Selbst in den Niederlanden, für Konsumenten das Cannabis-Eldorado in Europa, ist Gras offiziell illegal: Der Konsum sowie der Verkauf von unter fünf Gramm in zertifizierten Coffeeshops ist jedoch entkriminalisiert.