Zeit für Brexit: May beruft sich auf Artikel 50

EU Europa Nachrichten

Die britische Premierministerin verkündet ihren Abgeordneten, dass sie den Brexit-Antrag eingericht hat. [Screengrab/Parliamentlive.tv]

Neun Monate nach dem Brexit-Referendum hat die britische Premierministerin Theresa May nun offiziell den Brexit-Antrag gestellt.

Der britische EU-Botschafter Tim Barrow übergab am Mittwoch in Brüssel ein entsprechendes Schreiben an EU-Ratspräsident Donald Tusk. Damit läuft eine zweijährige Frist, in der beide Seiten die Details des Brexit aushandeln.

„Nach neun Monaten hat das Vereinigte Königreich geliefert“, schrieb Tusk auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Die britische Premierministerin Theresa May hatte den Austrittsantrag am Dienstagabend unterzeichnet. Er löst offiziell Artikel 50 des EU-Vertrags aus, der den Austritt aus der Union regelt. Großbritannien wird damit der erste Mitgliedstaat, der die EU wieder verlässt.

In einem Austrittsvertrag wird nun unter anderem der Status der EU-Bürger in Großbritannien und von Briten auf dem Kontinent verhandelt. Als äußerst schwierig gilt die Frage, wieviel Geld London der EU trotz des Austritts noch zahlen muss.

Großbritannien selbst bleibt in der Austrittsfrage tief gespalten. Bei dem Brexit-Referendum im Juni hatten 51,9 Prozent der Teilnehmer für den Austritt gestimmt, 48,1 Prozent dagegen für den Verbleib in der EU. Das schottische Parlament hatte am Dienstagabend den Weg für ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum zur Abspaltung vom Vereinigten Königreich freigemacht.

EXKLUSIV: EU-Mitgliedsstaaten bereit für alle Brexit-Eventualitäten

EXKLUSIV/Laut dem Entwurf einer Antwort auf den zu erwartenden Brexit-Antrag bereuen die EU-Mitgliedsstaaten zwar den Austritt Großbritanniens. Sie sind jedoch „bereit für den nun folgenden Prozess“. EURACTIV Brüssel erhielt Einsicht in das Dokument.

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